Erlaubnis für den Gewerblichen Güterkraftverkehr

Gewerblicher Personen- und Güterverkehr

Die Ausführung gewerblicher Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen von mehr als 3,5t zul. Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) ist erlaubnispflichtig.

 

Dies gilt nicht für den Güterkraftverkehr für eigene Zwecke des Unternehmens (Werkverkehr).

 

Die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis beträgt bis zu 5 Jahre.

 

Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis ist die Straßenverkehrsbehörde.

 

 

Notwendige Unterlagen

Für das antragstellende Unternehmen:

- Kopie der Gewerbeanmeldung

- Antragsformular

- Auszug aus dem Handelsregister (falls Eintragung besteht)

- Nachweis der Vertretungsberechtigung

- Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK)

- Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)

- Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)

- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (nicht älter als drei Monate)

          - Finanzamt

          - Stadt / Gemeinde

          - Träger der Sozialversicherung

          - Berufsgenossenschaft

 

Kosten

Die Erteilung einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Heiko Marquardt
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4317
E-Mail: