Erlaubnis für den Gewerblichen Güterkraftverkehr

Gewerblicher Personen- und Güterverkehr

Die Ausführung gewerblicher Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen von mehr als 3,5t zul. Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) ist erlaubnispflichtig.

 

Dies gilt nicht für den Güterkraftverkehr für eigene Zwecke des Unternehmens (Werkverkehr).

 

Die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis beträgt bis zu 10 Jahre.

 

Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis ist die Straßenverkehrsbehörde.

 

 

Notwendige Unterlagen

Für das antragstellende Unternehmen:

- Liste der im Güterverkehr eingesetzten Fahrzeuge

- Antragsformular

- Auszug aus dem Handelsregister (falls Eintragung besteht)

- Nachweis der Vertretungsberechtigung

- Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK)

- Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate - zur Vorlage bei einer Behörde)
- geprüfter aktueller Jahresabschluss oder Bescheinigung über die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank, Versicherung   o.ä.

 

Kosten

Die Erteilung einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Heiko Marquardt
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4317
E-Mail: