Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie einen neuen Führerschein bei einer der Führerscheinstellen des Hochsauerlandkreises beantragen. Der Antrag kann bereits 10 Wochen vor Ablauf einer durch das Gericht angeordneten Sperrfrist gestellt werden.

 

Die Führerscheinstelle prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Hierzu kann sie anordnen, dass entsprechende Gutachten (z. B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung) vorgelegt werden müssen. 

Notwendige Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen richten sich individuell nach beantragter Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung. Am Tag der Antragstellung wird dies mit Ihnen besprochen. Immer vorzulegen sind:

 

- Personalausweis oder Pass

- Lichtbild (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, 45 x 35 mm)

 

Kosten

99,40 € - 120,20 € (nach Aufwand)


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Führerscheinstelle Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4060
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:

Führerscheinstelle Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3060
Telefax: 02961 / 94-3313
E-Mail:

Führerscheinstelle Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1060
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail: