Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient, ein Oldtimerkennzeichen (sog. H-Kennzeichen) zugeteilt.
Weitere Voraussetzung ist die Vorlage eines besonderen Oldtimergutachtens nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs.
Oldtimerkennzeichen unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer. Die Steuersätze betragen jährlich für Krafträder: 46,02 €, für die anderen Fahrzeugarten: 191,73 €.
Die gleichzeitige Beantragung eines Saisonkennzeichens ist nicht zulässig.
Notwendige Unterlagen
Neben den für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeuges erforderlichen Unterlagen (mehr Informationen im Bereich Kraftfahrzeugzulassung), benötigen Sie ein besonderes Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs.
Kosten
Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens: 26,80 € ( Mindestgebühr)
Ein Wunschkennzeichen (bitte Beschränkungen für H-Kennzeichen beachten) können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Antrag auf Zulassung eines Kfz/Teilnahme am Lastschriftverfahren
Dateigröße: 563,5 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail:






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