Finanzierte Fahrzeuge

Zur Sicherung des Eigentums oder anderer Rechte am Fahrzeug ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei jeder Befassung der Kfz-Zulassungsstelle mit dem Fahrzeug vorzulegen. Ausnahmen bestehen bei einigen technischen Änderungen und der Änderung der Anschrift innerhalb des Hochsauerlandkreises (Nähere Erläuterungen finden Sie im Bereich: Weitere Informationen).

Haben Sie das Fahrzeug finanziert oder geleast und ist die Zulassungsbescheinigung hinterlegt, müssen Sie sie rechtzeitig beim Sicherungsgeber anfordern. In der Regel wird die Zulassungsbescheinigung per Post an das Straßenverkehrsamt gesandt.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Bearbeitungs- und Postlaufzeiten und fragen Sie vor dem Aufsuchen der Kfz-Zulassungsstelle telefonisch nach, ob die Zulassungsbescheinigung bereits eingetroffen ist.

Notwendige Unterlagen

Bitte lassen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an das Straßenverkehrsamt des Hochsauerlandkreises Ihrer Wahl in

  • 59821 Arnsberg, Eichholzstraße 9
  • 59929 Brilon, Heinrich-Jansen-Weg 14
  • 59872 Meschede, Steinstraße 27

senden.

Kosten

Für die Verwahrung und Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind Gebühren in Höhe von 15,30 € zu entrichten.
Daneben fallen die üblichen Gebühren für die Zulassung, Umschreibung usw. eines Fahrzeugs an.

 

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:

KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:

KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail: