Zulassung von Fahrzeugen auf minderjährige Personen

Die Zulassung eines Fahrzeugs auf eine minderjährige Person ist zulässig und in einigen Fällen auch Voraussetzung für die Inanspruchnahme von finanziellen Vergünstigungen (z. B. Steuerbefreiung für schwerbehinderte Personen im Sinne von § 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz).

Notwendige Unterlagen

Neben den für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs erforderlichen Unterlagen (mehr Informationen im Bereich: Kraftfahrzeugzulassung) benötigen Sie 

  • Kinder-Ausweis oder Stammbuch des neuen Halters
  • Schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und
    Personalausweise, Bestallungsurkunde oder Sorgerechtserklärung

Kosten

  • Es werden die Gebühren für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs erhoben.
  • Ein Wunschkennzeichen können Sie  für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 944050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:

KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:

KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail: