Wunschkennzeichen

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr persönliches Wunschkennzeichen auszusuchen und zu reservieren. Eine telefonische Reservierung oder persönliche Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist weiterhin möglich.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Reservierung verfällt nach 90 Tagen.
  • Eine Reservierung leitet keinen Anspruch auf Zuteilung des Kennzeichens ab. Die Kennzeichenschilder sollten daher erst nach der endgültigen Zuteilung durch die Kfz-Zulassungsstelle geprägt werden.
  • Die Kennzeichen dürfen grundsätzlich aus höchstens acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) bestehen.
  • Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) und Saisonkennzeichen dürfen grundsätzlich aus höchstens sieben Stellen (Buchstaben und Ziffern) bestehen. Aus diesem Grund sind im Hochsauerlandkreis die Zuteilung folgender Kennzeichen als Saisonkennzeichen und für historische Fahrzeuge nicht möglich:
    1 Buchstabe und 4 Zahlen (z.B. HSK-A 1000)
    2 Buchstaben und  3 Zahlen (z.B. HSK-AA 100).
    Eine Ausnahme besteht lediglich bei den verkleinerten Kennzeichen der Größe 255mm x 130mm, die nur bestimmten Fahrzeugen zugeteilt werden dürfen.
  • Zwei- und dreistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern (z.B. HSK-A 10) dürfen nur für Kräder und Importfahrzeuge ausgegeben werden, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht möglich ist.

Zur Kennzeichenreservierung

Notwendige Unterlagen

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Kennzeichen und den Namen, auf den es reserviert wurde, bei der Zulassung mitteilen können.

Kosten

  • Die bundeseinheitliche Gebühr beträgt 12,80 € (10,20 € für das Wunschkennzeichen und 2,60 € für die Reservierung).
  • Die Gebühr ist erst bei der Zulassung zu entrichten.
  • In den genannten Gebühren sind die Zulassungsgebühren und die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden. 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:

KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:

KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail: