Erneute Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs

Sie möchten ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut zum Straßenverkehr zulassen.

Örtliche Zuständigkeit:
Für Privatpersonen ist neuerdings die Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Eine Zulassung auf die Nebenwohnung (zweiter Wohnsitz) eines Antragstellers ist nicht mehr möglich.

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. die Abmeldebescheinigung
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)

  • Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • gültige Hauptuntersuchung (bitte Untersuchungsbericht vorlegen)
    Liegt die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurück und können die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) oder andere Datenbestätigungen nicht mehr vorgelegt werden, ist grundsätzlich die Vorlage eines sogenannten Vollgutachtens nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich. Weitere Auskünfte erteilen die Prüforganisationen und die Kfz-Zulassungsstelle.
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (In NRW ist seit dem 01.11.2005 für die Zulassung eines Fahrzeugs zwingend die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren erforderlich.)
  • Bei Zulassung auf eine juristische Person:
    Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.ä.
  • Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:
    Schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und
    Personalausweise, Bestallungsurkunde oder Sorgerechtserklärung

Kosten

Erneute Zulassung: je nach Aufwand, ab 11,40 €
Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:

KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:

KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail: