Abhanden gekommene Kennzeichenschilder eines zugelassenen Fahrzeugs sind umgehend zur Fahndung auszuschreiben und dürfen nicht erneut zugeteilt werden. Das Fahrzeug muss daher auf ein anderes amtliches Kennzeichen umgekennzeichnet werden.
Der Diebstahl von Kennzeichenschildern ist der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- das eventuell noch vorhandene zweite Kennzeichenschild
- schriftliche Verlusterklärung des eingetragenen Fahrzeughalters mit kurzer Schilderung des Sachverhalts, ggf. eine Ausfertigung der Strafanzeige
- Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Fahrzeughalters
- gültige Hauptuntersuchung (bitte Untersuchungsbericht vorlegen)
- ggf. gültige Abgasuntersuchung (bei Verlust des vorderen Kennzeichenschildes)
Kosten
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Entgegennahme der Verlusterklärung und Umkennzeichnung eines Fahrzeugs: 36,80 € (Mindestgebühr)
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Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren
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In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten
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Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Verlusterklärung Kennzeichen
Dateigröße: 453,8 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4050
Telefax: 02931 / 94-4254
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KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:
KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
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