Umschreibung von noch nicht im Hochsauerlandkreis registrierten Fahrzeugen

Sie möchten ein Fahrzeug, das noch mit einem auswärtigen Kennzeichen versehen ist, im Hochsauerlandkreis zulassen.

Örtliche Zuständigkeit: 
Für Privatpersonen ist neuerdings die Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Eine Zulassung auf die Nebenwohnung (zweiter Wohnsitz) eines Antragstellers ist nicht mehr möglich.

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)  bzw. die Abmeldebescheinigung
  • die auswärtigen Kennzeichenschilder (bei noch zugelassenen Fahrzeugen)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • gültige Hauptuntersuchung (bitte Untersuchungsbericht vorlegen)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (In NRW ist seit dem 01.11.2005 für die Zulassung eines Fahrzeugs zwingend die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren erforderlich.)

Bei Zulassung auf eine juristische Person:

  • Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.ä.

Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:

  • Schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und
    Personalausweise, Bestallungsurkunde oder Sorgerechtserklärung

Kosten

  • Umschreibung von nicht im HSK registrierten Fahrzeugen:
    ohne Halterwechsel: 26,80 € (Mindestgebühr)
    mit Halterwechsel: 28,90 € (Mindestgebühr)
  • Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 €, wenn ein Abruf der technischen Daten des Fahrzeugs beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.
  • Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:

KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:

KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail: