Sie möchten ein Fahrzeug, das noch mit einem auswärtigen Kennzeichen versehen ist, im Hochsauerlandkreis zulassen.
Örtliche Zuständigkeit:
Für Privatpersonen ist neuerdings die Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Eine Zulassung auf die Nebenwohnung (zweiter Wohnsitz) eines Antragstellers ist nicht mehr möglich.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. die Abmeldebescheinigung
- die auswärtigen Kennzeichenschilder (bei noch zugelassenen Fahrzeugen)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- gültige Hauptuntersuchung (bitte Untersuchungsbericht vorlegen)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (In NRW ist seit dem 01.11.2005 für die Zulassung eines Fahrzeugs zwingend die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren erforderlich.)
Bei Zulassung auf eine juristische Person:
- Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.ä.
Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:
- Schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und
Personalausweise, Bestallungsurkunde oder Sorgerechtserklärung
Kosten
- Umschreibung von nicht im HSK registrierten Fahrzeugen:
ohne Halterwechsel: 26,80 € (Mindestgebühr)
mit Halterwechsel: 28,90 € (Mindestgebühr) - Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 €, wenn ein Abruf der technischen Daten des Fahrzeugs beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.
- Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
- In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
- Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
-
Antrag auf Zulassung eines Kfz/Teilnahme am Lastschriftverfahren
Dateigröße: 563,5 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:
KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:
KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
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