Tempo 100 bei Fahrzeugkombinationen

Nach der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen die Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhänger sowie für andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger 100 km/h, wenn u.a. die folgenden Kriterien eingehalten werden: 

  • das Zugfahrzeug ist mit einem automatischen Antiblockierverhinderer (ABS) ausgestattet
  • die Reifen des Anhängers sind zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre und für mindestens 120 km/h zugelassen (= Geschwindigkeitskategorie L)
  • ein Sachverständiger oder Prüfingenieur bestätigt, dass alle Voraussetzungen im Sinne der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vorliegen und
  • die Zulassungsbehörde bescheinigt mit einem Eintrag in die Fahrzeugpapiere die Zulässigkeit.

Weitere, detaillierte Informationen erhalten Sie bei den Fahrzeugherstellern und den Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra).

Käufer von Neufahrzeugen können die Tempo-100-Plakette direkt bei Zulassung des Fahrzeugs in der Zulassungsstelle beantragen (sofern der Hersteller die Einhaltung der Vorschriften der 9. Ausnahmeverordnung bestätigt).

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs (z.B. Dekra, TÜV, GTÜ), dass alle Kriterien eingehalten werden.
  • Tempo-100-Plakette für den Anhänger, Durchmesser 200 mm

Kosten

  • Änderung der Fahrzeugpapiere: 11,40 € (Mindestgebühr)
  • Für die eventuell erforderliche Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind weitere Gebühren in Höhe von mindestens 3,10 € zu entrichten.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Tempo-100-Plakette für den Anhänger, die Sie bei den örtlichen Schilderprägern erwerben können, nicht enthalten.
  • Gebühren können in der Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:

KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:

KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail: