Auf Antrag des Halters kann einem Fahrzeug ein befristetes Kennzeichen (Saisonkennzeichen) zugeteilt werden, das jedes Jahr in dem zugeteilten Zeitraum verwendet werden darf. Der Betriebszeitraum wird immer auf volle Monate bemessen; er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen. Der Betriebszeitraum wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) in Klammern hinter dem Kennzeichen und auch auf dem Kennzeichenschild vermerkt.
Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens ist insbesondere für Besitzer von Krädern, Wohnmobilen, Wohnwagen, Cabrios von Bedeutung, da diese Fahrzeuge oft nur wenige Monate im Jahr am Straßenverkehr teilnehmen. Das Saisonkennzeichen erspart dem Halter die ansonsten erforderliche jährliche Ab- und Anmeldung des Fahrzeugs und die damit verbundenen Wege und Kosten.
Ein Saisonkennzeichen darf grundsätzlich aus höchstens sieben Stellen (Buchstaben und Ziffern) bestehen. Aus diesem Grund sind im Hochsauerlandkreis die Zuteilung folgender Kennzeichen als Saisonkennzeichen nicht möglich:
- 1 Buchstabe und 4 Zahlen (z.B. HSK-A 1000)
- 2 Buchstaben und 3 Zahlen (z.B. HSK-AA 100).
Eine Ausnahme besteht lediglich bei den verkleinerten Kennzeichen für Leichtkrafträder.
Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraums in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden. Das Führen eines Fahrzeuges außerhalb des Betriebszeitraums stellt eine Ordnungswidrigkeit (ggf. auch einen Straftatbestand) dar.
Notwendige Unterlagen
Neben den für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs erforderlichen Unterlagen (mehr Informationen im Bereich: Kraftfahrzeugzulassung), benötigen Sie die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen (7-stellig) und bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichenschilder.
Kosten
- Es werden die Gebühren für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs erhoben.
- Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
- In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
- Gebühren können in der Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Antrag auf Zulassung eines Kfz/Teilnahme am Lastschriftverfahren
Dateigröße: 563,5 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 944050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
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