Kurzzeitkennzeichen

Sie benötigen ein Kurzzeitkennzeichen, um

Prüfungsfahrten
Fahrten zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück.

Probefahrten
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs

Überführungsfahrten
Fahrten zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort.

 

durchführen zu können.

 

Die technischen Daten des Fahrzeugs müssen Sie bei der Antragstellung noch nicht angeben. Die geforderten Daten wie Fahrzeugklasse, Hersteller und Fahrzeugidentifizierungs-Nr. sind von Ihnen vor Antritt der ersten Fahrt in den ausgestellten Fahrzeugschein einzutragen.

 

Gültigkeit:

Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Ausgabe für bis zu fünf Tage gültig. Es darf nur an einem Fahrzeug verwendet und nach Ablauf der Gültigkeit auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.

Notwendige Unterlagen

  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
  • Personalausweis oder Reisepass des Halters

Bei Zulassung auf eine juristische Person:

  • Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.ä.

Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:

  • Schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und
    Personalausweise, Bestallungsurkunde oder Sorgerechtserklärung

Kosten

  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen: 10,20 €
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht erhalten.
  • Gebühren können in der Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:

KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:

KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail: