Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust, Diebstahl

Nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist die für ein Fahrzeug ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Abhanden gekommene Zulassungsbescheinigungen sind daher unverzüglich zu ersetzen.

Notwendige Unterlagen

  • Fahrzeugbrief - die Vorlage entfällt, wenn Sie für Ihr Fahrzeug bereits ein neuen Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II  besitzen
  • Versicherung an Eides statt des eingetragenen Fahrzeughalters mit kurzer Schilderung des Sachverhalts, ggf. eine Ausfertigung der Strafanzeige
  • Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Fahrzeughalters
  • gültige Hauptuntersuchung (bitte Untersuchungsbericht vorlegen)

Kosten

  • 42,10 € für die Abnahme der Versicherung an Eides statt und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
  • Für die eventuell erforderliche Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind weitere Gebühren in Höhe von mindestens 3,10 € zu entrichten.
  • Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 944050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:

KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:

KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail: