Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, Änderungen der technischen Fahrzeugbeschreibung sind der zuständigen Zulassungsstelle unter Vorlage der vorgeschriebenen Bestätigung, z.B. eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr, zu melden.
Insbesondere folgende Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden:
1. Änderung der Fahrzeugklasse (z.B. von Pkw in Lkw und umgekehrt)
2. Änderung von Hubraum und Nennleistung (kW), Kraftstoffart oder Energiequelle
3. Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
4. Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist
5. Änderungen der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast
6. Änderungen der Abgas- und Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
7. Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung erfordern.
Notwendige Unterlagen
- Fahrzeugbrief (ausgestellt vor dem 01.10.2005) - ist bei jeder Änderung vorzulegen
- Zulassungsbescheinigung Teil II: nur bei Änderungen nach Nummer 1 und 2
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Abnahmebestätigung des Sachverständigen/Prüfers
- eine neue elektronische Versicherungsbestätigung bei Änderung der Fahrzeugklasse (z.B. von Pkw in Lkw und umgekehrt)
Kosten
- Eintragung technischer Änderungen: 11,40 € (Mindestgebühr)
- Diese Gebühr erhöht sich um 3,10 €, wenn gleichzeitig eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgefertigt werden muss.
- Gebühren können in der Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail:






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