Änderung der Anschrift/Namensänderung (innerhalb des HSK)

Nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung müssen die Angaben in den Fahrzeugpapieren den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen der Anschrift innerhalb des Hochsauerlandkreises und auch eine Namensänderung müssen der Zulassungsstelle unter Vorlage der Fahrzeugpapiere daher unverzüglich gemeldet werden. Die Unterlassung der Meldepflicht stellt ein so genanntes Dauerdelikt dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Für diese Dienstleistung benötigen Sie keine Wartemarke. Bitte melden Sie sich am Informationsschalter!

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - nur bei Namensänderung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • der berichtigte Personalausweis

Kosten

  • 10,70 € für die Berichtigung des bisherigen, vor dem 01.10.2005 ausgestellten Fahrzeugscheinvordrucks mit einem Aufkleber.
  • Für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - ggf. in Verbindung mit der Zuteilung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - sind Gebühren in Höhe von  11,40 €  bis 14,50 € zu entrichten.
  • Gebühren können in der Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.

 

 

 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:

KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:

KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail: