Wenn Sie ein Fahrzeug mit eigener Triebkraft ins Ausland verbringen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen und ggf. einen Internationalen Zulassungsschein.
Notwendige Unterlagen
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. die Abmeldebescheinigung
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die bisherigen Kennzeichenschilder (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
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spezielle Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen - bitte nicht mit der Grünen Versicherungskarte verwechseln, die in einigen Ländern zusätzlich benötigt wird. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die Versicherungsgesellschaften.
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Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters (grundsätzlich im Original)
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gültige Hauptuntersuchung (bitte Untersuchungsbericht vorlegen)
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Bei Zulassung auf eine juristische Person:
Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.ä. -
Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:
Schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und
Personalausweise, Bestallungsurkunde oder Sorgerechtserklärung
Das Fahrzeug muss zur Abstempelung des Ausfuhrkennzeichens vorgeführt werden.
Kosten
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Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens: 34,00 € (Mindestgebühr)
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Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 €, wenn ein Abruf der technischen Daten des Fahrzeugs beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.
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In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
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Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.
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Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Antrag auf Zulassung eines Kfz/Teilnahme am Lastschriftverfahren
Dateigröße: 563,5 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 944050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 944050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:
KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:
KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail:






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