Ausfuhrkennzeichen

Wenn Sie ein  Fahrzeug mit eigener Triebkraft ins Ausland verbringen möchten, benötigen Sie  ein Ausfuhrkennzeichen und ggf. einen Internationalen Zulassungsschein.

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. die Abmeldebescheinigung
  • die bisherigen Kennzeichenschilder (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • spezielle Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen - bitte nicht mit der Grünen Versicherungskarte verwechseln, die in einigen Ländern zusätzlich benötigt wird. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die Versicherungsgesellschaften.
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters (grundsätzlich im Original)
  • gültige Hauptuntersuchung (bitte Untersuchungsbericht vorlegen)  
  • Bei Zulassung auf eine juristische Person:
    Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.ä.
  • Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:
    Schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und
    Personalausweise, Bestallungsurkunde oder Sorgerechtserklärung

Das Fahrzeug muss zur Abstempelung des Ausfuhrkennzeichens vorgeführt werden.

Kosten

  • Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens: 34,00 € (Mindestgebühr)
  • Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 €, wenn ein Abruf der technischen Daten des Fahrzeugs beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.

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Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 944050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:

KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:

KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail: