Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

Sie wollen ein Fahrzeug außer Betrieb setzen. 

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er)
  • ggf. Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
  • ggf. Verwertungsnachweis (bei Verschrottung eines Fahrzeugs)

Möchten Sie das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug mit dem selben Kennzeichen innerhalb einer Frist von zwölf Monaten wieder auf sich zulassen, müssen Sie das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung befristet reservieren lassen.

Wird keine Reservierung beantragt, kann das bisherige Kennzeichen gegen eine zusätzliche Gebühr von 23,00 € unmittelbar nach der  Außerbetriebsetzung Ihrem neuen Fahrzeug zugeteilt werden. In diesem Fall dürfen Sie mit dem Fahrzeug, das außer Betrieb gesetzt werden soll, nicht zur Kfz-Zulassungsstelle fahren.

Kosten

- Fahrzeug mit HSK-Kennzeichen:                             5,60 €
  Reservierung des Kennzeichens zusätzlich:        2,60 €

 - Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen:            10,70 €

   (Eine Reservierung ist nicht möglich)                       

 

Für die Entgegennahme eines Verwertungsnachweises fallen zusätzlich 5,10 € (bei Entgegennahme zu einem anderen Zeitpunkt als dem der Außerbetriebsetzung: 10,70 €) an.

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:

KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:

KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail: