Indirekte Einleitungen von Abwasser

Abwassereinleitungen, hierzu ist auch das Regenwasser zu rechnen, aus Gewerbe-, Industriebetrieben und aus öffentlichen Einrichtungen in die öffentliche Kanalisation und / oder kommunale Kläranlage werden als Indirekteinleitungen bezeichnet. Enthält das Abwasser gefährliche Stoffe, oder es stammt aus einem Gewerbezweig, der gefährliche Stoffe im Abwasser erwarten lässt, bedarf die Indirekteinleitung einer Genehmigung nach den Vorschriften des Landeswassergesetzes (LWG). Diese Genehmigung muss bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden.  

 Unterstützt wird die gesetzliche Vorgabe durch die Abwasserverordnung. Hier ist festgelegt, welche Indirekteinleitungen der Genehmigungspflicht unterliegen und welche Umweltschutzanforderungen an die Einleitung gestellt werden. Ziel dieser gesetzlichen Vorgaben ist, den Einsatz von Rohstoffen, (z. B. wassersparende Produktionsverfahren, Kreislaufführung), Chemikalien (z.B. Rückgewinnung von Stoffen) und Energie zu reduzieren, die Freisetzung von Schadstoffen nach dem Stand der Technik zu minimieren und nach dem Verursacherprinzip am Entstehungsort zurück zu halten (Produktionsintegrierter Umweltschutz – PIUS). Für die Genehmigungspflicht seien beispielhaft einige Branchen aufgeführt:

Metallbe- und -verarbeitende Betriebe (z.B. Galvaniken, Eloxalbetriebe, Beizereien)
Papierfabriken
Chemische Reinigungen
Kfz-Betriebe, Waschanlagen, Tankstellen
Krankenhäuser, Zahnarztpraxen und Schwimmbäder

Der wasserrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen Indirekteinleitungen aus annähernd 60 Betriebszweigen

Maßnahmen zum produktionsintegrierten Umweltschutz können staatlich gefördert werden. Informationen hierzu erhalten Sie beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV): www.umwelt.nrw.de


Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Technische Bearbeitung für den Bereich der Städte Arnsberg und Sundern

Herr Mathias Willmes
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1626
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Technische Bearbeitung für den Bereich der Städte / Gemeinden Bestwig, Brilon, Marsberg, Meschede und Olsberg

Herr Thomas Hesse
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1646
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Technische Bearbeitung für den Bereich der Städte / Gemeinden Eslohe, Hallenberg, Medebach, Schmallenberg und Winterberg

Herr Roger Broeske
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1620
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Verwaltungsrechtliche Bearbeitung

Herr Matthias Klute
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1645
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Verwaltungsrechtliche Bearbeitung

Frau Monika Fischer-Hesse
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1623
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Technische Bearbeitung für Tankstellen, Speditionen, Chemische Reinigungen und Wäschereien

Herr Hubertus Bette
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1653
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail: