Die Brandschutzdienststelle ist zuständig für den vorbeugenden Brandschutz gemäß Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzt (FSHG NRW). Das Zuständigkeitsgebiet umfasst das Kreisgebiet außer der Stadt Arnsberg.
Aufgaben der Brandschutzdienststelle: · Abgabe von Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren oder Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie der Betriebssicherheitsverordnung oder dem Sprengstoffrecht · Teilnahme an Bauzustandsbesichtigungen und Wiederkehrenden Prüfungen. · Unterstützung der Brandschutztechniker der Städte und Gemeinden bei der Durchführung der Brandschauen · Aufsichtspflicht über die Durchführung der Brandschau. · Beratung und Unterstützung der Feuerwehren im vorbeugenden Brandschutz.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Herr Bernd Krause
Bauaufsicht, Immisionschutz (FD 51)
Untere Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle (SG 51/2)
Telefon: 02961 / 94-3408
Telefax: 02961 / 94-3399
E-Mail:
Herr Reinhard Stutz
Bauaufsicht, Immisionschutz (FD 51)
Untere Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle (SG 51/2)
Telefon: 02961 / 94-3236
Telefax: 02961 / 94-3399
E-Mail:






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