Brandschutzdienststelle

Die Brandschutzdienststelle ist zuständig für den vorbeugenden Brandschutz gemäß Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzt (FSHG NRW). Das Zuständigkeitsgebiet umfasst das Kreisgebiet außer der Stadt Arnsberg.

 

Aufgaben der Brandschutzdienststelle:

·         Abgabe von Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren oder Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie der Betriebssicherheitsverordnung oder dem Sprengstoffrecht 

·         Teilnahme an Bauzustandsbesichtigungen und  Wiederkehrenden Prüfungen.

·         Unterstützung der Brandschutztechniker der Städte und Gemeinden bei der Durchführung der Brandschauen

·         Aufsichtspflicht über die Durchführung der Brandschau.

·         Beratung und Unterstützung der Feuerwehren im vorbeugenden Brandschutz.

 

 

Rechtsgrundlagen

Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Brandschutzingenieur

Herr Bernd Krause
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Bauaufsicht, Immisionschutz (FD 51)
Untere Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle (SG 51/2)
Telefon: 02961 / 94-3408
Telefax: 02961 / 94-3399
E-Mail:

Brandschutzingenieur

Herr Reinhard Stutz
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Bauaufsicht, Immisionschutz (FD 51)
Untere Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle (SG 51/2)
Telefon: 02961 / 94-3236
Telefax: 02961 / 94-3399
E-Mail: