Rechnungsprüfung

Rechnungsprüfung

Gemäß § 53 Abs. 3 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen muss jeder Kreis eine örtliche Rechnungsprüfung einrichten.

 

Die Tätigkeit der örtlichen Rechnungsprüfung erstreckt sich nicht allein auf eine nachgehende reine Kontroll- und Prüffunktion in Sach- und Rechtsangelegenheiten. Neben der Beratung in Form der begleitenden Prüfung ist eines der  Ziele der örtlichen Rechnungsprüfung, die Kolleginnen und Kollegen zu einem zweckmäßigen, sachgerechten, wirtschaftlichen Handeln zu sensibilisieren.

 

Eine wirksame Finanz-, Rechts- und Rechnungskontrolle setzt eine unabhängige Stelle voraus. Daher nimmt die örtliche Rechnungsprüfung im Gesamtgefüge der Verwaltungsorganisation und -hierarchie des Hochsauerlandkreises eine Sonderstellung ein. Im Gegensatz zu allen anderen Fachbereichen bzw. Fachdiensten ist die örtliche Rechnungsprüfung nicht dem Leiter der Verwaltung, dem Landrat, sondern unmittelbar dem Kreistag unterstellt. Der Kreistag bestellt auch den Leiter und die PrüferInnen der örtlichen Rechnungsprüfung und beruft sie ab.

 

Primäre Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung ist die Prüfung des  Jahresabschlusses des Hochsauerlandkreises. Das Ergebnis der im Rahmen dieser Prüfung getroffenen Feststellungen, wird in einem besonderen Bericht dokumentiert. Dieser Bericht dient dem Rechnungsprüfungsausschuss als Grundlage für seine Beratungen. Darüber hinaus werden auch für alle weiteren Prüfgebiete und -bereiche die Ergebnisse in entsprechenden Prüfungsberichten niedergelegt. Die betreffenden Berichte gehen im Rahmen des sog. Ausräumungsverfahrens den jeweils zuständigen und betroffenen Stellen zur Stellungnahme zu.

 

Nach Vorlage der Stellungnahme wird entschieden, ob die Prüfungsbeanstandungen verwaltungsseitig ausgeräumt sind. Die abschließende Entscheidung über die Prüfungsbeanstandungen/den Jahresabschluss obliegt den parlamentarischen Gremien.

 

 

Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung 

 

Gesetzliche Aufgaben nach § 103 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V. mit § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW)

 Die örtliche Rechnungsprüfung hat u.a. folgende Aufgaben: 

  • die Prüfung des Jahresabschlusses des Kreises,
  • die Prüfung der Jahresabschlüsse der in § 97 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 GO benannten Sondervermögen,
  • die Prüfung des Gesamtabschlusses,
  • die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
  • die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung des Kreises und seiner Sondervermögen sowie die Vornahme der Prüfungen,
  • bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung (DV-Buchführung) des Kreises und seiner Sondervermögen die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung,
  • die Prüfung der Finanzvorfälle gemäß § 100 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung und
  • die Prüfung von Vergaben.

   

Weitere Aufgaben aufgrund von Beschlüssen des Kreistages

Prüfung

  • der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 103 Abs. 2 Nr. 1 GO),
  • der Zahlungsvorgänge  vor ihrer Zuleitung an die Kasse (Zahlungsabwicklung),
  • der Vergaben bei den Gesellschaften, an denen der HSK beteiligt ist (Entscheidung liegt bei der Geschäftsführung),
  • der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
  • des Abfallentsorgungsbetriebes Hochsauerland (AHSK),
  • des Betriebs Rettungsdienst (inkl. Leitstelle),
  •  „Schul- und Bildungseinrichtungen des Hochsauerlandkreises" mit den Betriebszweigen:   
    • Musikschule
    •  Kreisvolkshochschule
    •  Bildungszentrum Sorpesee
    •  Lehranstalt für PTA, Olsberg
    •  Sauerland-Museum und Medienzentrum,
  • der Zweckverbände „Naturpark Homert" und „Naturpark Rothaargebirge",
  • der Wasserunterhaltungsverbände „Diemel", „Nuhne" und „Orke/Wilde Ah",
  • der Bergbaumuseum Ramsbeck GmbH (Ersatzprüfung i.S.v. § 106 Abs. 1 GO),
  • der Jahresrechnung „Bruchhauser Steine",
  • der Jahresrechnung des Zweckverbandes „Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Hellweg-Sauerland in Soest" im Wechsel mit anderen Verbandsmitgliedern,
  • der Stadt Brilon (Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung) und
  • der Stadt Schmallenberg (Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung).

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Joachim Schmidt
Rechnungsprüfung (FD 09)
Telefon: 0291 / 94-2509
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Herr Thomas Breker
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Herr Matthias Turley
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Telefon: 0291 / 94-1586
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Frau Gerlinde Strathmann
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Herr Karl-Josef Asshauer
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Herr Hartmut Hertel
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Herr Jörg Gammisch
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Frau Beate Heberling
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Frau Anne Isenberg
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