Abfälle aus privaten Haushalten

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Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten

 

Der AHSK ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für Abfälle aus privaten Haushaltungen. Alle anderen Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen werden von der GAH entsorgt. Davon ausgenommen sind die Boden-und Bauschuttdeponien, die im Kreisgebiet weiterhin von privaten Betreibern im Auftrag des AHSK vorgehalten werden.

 

Abfallentsorgungsbetrieb

des Hochsauerlandkreises

Frielinghausen

59872 Meschede

Tel.: 0291 / 544-0

Fax: 0291/ 544-200

e-mail:info@ahsk.de

Internet: www.ahsk.hochsauerlandkreis.de

 

Abfälle aus privaten Haushaltungen

In Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden stellt der Hochsauerlandkreis die Entsorgung der im Kreisgebiet anfallenden Abfälle sicher.

Hierbei übernehmen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden das Einsammeln und Transportieren der Abfälle nach den von ihnen erlassenen Satzungen über die Abfallentsorgung.

 

Der Hochsauerlandkreis übernimmt die von den Städten und Gemeinden oder in ihrem Auftrage von einem Dritten zur Entsorgung eingesammelten Abfälle an seinen Umschlagsstationen oder seiner Zentralen Reststoffdeponie.

Der Kreis berät weiter auch über Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung der von ihm zu entsorgenden Abfälle, soweit den Gemeinden diese Aufgabe nicht übertragen worden ist.

Bei einem Anfall außergewöhnlich großer Abfallmengen, die nicht in die Abfallbehältnisse der Städte und Gemeinden passen, wie z. B. beim Renovieren oder bei einem Anfall größerer Mengen Baum-/ Strauchschnitt besteht die Möglichkeit, diese auch direkt bei den Entsorgungsanlagen des Kreises oder den (wenn) vorhandenen Annahme- Stellen der Kommunen anzuliefern.



Schadstoffhaltiger Abfall/ Sondermüll

Schadstoffhaltige Abfälle, die aus den Haushaltungen stammen und in kleinen Mengen anfallen, können bei den Schadstoffmobilen, an den bekannt gemachten Terminen abgegeben werden.

 

Altöl

Hier besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht durch den Handel

 

Batterien/ Akkus                

Seit dem 01.Oktober 1998 dürfen verbrauchte Batterien nicht mehr in den Hausmüll.

Sie müssen zum Handel zurückgebracht4also durch die BATT- Boxen entsorgt- oder können bei den Schadstoffmobilen abgegeben werden.

 

Weitere Informationen unter:

 

Tel.: 01805- 805030; oder auch www.grs-batterien.de; www.vz-nrw.de;

 

Bioabfälle

Im eigenen Garten zu kompostieren stellt eine gute Möglichkeit dar, Bioabfälle zu verwerten.

Für die Eigenkompostierung stellt sich aber mancher Bio- Abfall als problematisch dar.

Diese Abfälle können über die Bio- Tonne entsorgt werden.

 

 

Altautoentsorgung

Gemäß der Altautoverordnung hat der letzte Eigentümer bzw. Halter, der seinen PKW endgültig abmeldet oder dessen PKW nach 18 Monaten als endgültig abgemeldet gilt, der Zulassungsstelle einen Verwertungsnachweis oder Verbleibserklärung vorzulegen.

 

Hier durch soll erreicht werden, dass diese Altfahrzeuge nicht mehr wahllos in der Landschaft oder in den Städten abgestellt werden. Der erforderliche Verwertungsnachweis darf nur von einem zugelassenen Verwertungsbetrieb oder einer anerkannten Altautoannahmestelle ausgestellt werden.

 

Weitere Informationen unter www.kh-hochsauerland.de; www.umweltbundesamt.de;

 

 

 

Link mit AHSK   

www.gruener-punkt.de; www.vz-nrw.de; www.umweltbundesamt.de;

 

Rechtsgrundlagen

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW.- / AbfG)

Altautoverordnung   (AltautoV)

Altölverordnung       (AltölV)

Batterieverordnung  (BattV)

Bioabfallverordnung (BioAbfV)

Nachweisverordnung (NachwV)


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Ulrich Jürgens
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Abfallwirtschaft und Bodenschutz (FD 34)
Telefon: 0291 / 94-1604
E-Mail:

Herr Stefan Pieper
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Abfallwirtschaft und Bodenschutz (FD 34)
Telefon: 0291 / 94-1610
E-Mail: