Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten
Der AHSK ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für Abfälle aus privaten Haushaltungen. Alle anderen Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen werden von der GAH entsorgt. Davon ausgenommen sind die Boden-und Bauschuttdeponien, die im Kreisgebiet weiterhin von privaten Betreibern im Auftrag des AHSK vorgehalten werden.
Abfallentsorgungsbetrieb
des Hochsauerlandkreises
Frielinghausen
59872 Meschede
Tel.: 0291 / 544-0
Fax: 0291/ 544-200
e-mail:info@ahsk.de
Internet: www.ahsk.hochsauerlandkreis.de
Abfälle aus privaten Haushaltungen
In Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden stellt der Hochsauerlandkreis die Entsorgung der im Kreisgebiet anfallenden Abfälle sicher.
Hierbei übernehmen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden das Einsammeln und Transportieren der Abfälle nach den von ihnen erlassenen Satzungen über die Abfallentsorgung.
Der Hochsauerlandkreis übernimmt die von den Städten und Gemeinden oder in ihrem Auftrage von einem Dritten zur Entsorgung eingesammelten Abfälle an seinen Umschlagsstationen oder seiner Zentralen Reststoffdeponie.
Der Kreis berät weiter auch über Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung der von ihm zu entsorgenden Abfälle, soweit den Gemeinden diese Aufgabe nicht übertragen worden ist.
Bei einem Anfall außergewöhnlich großer Abfallmengen, die nicht in die Abfallbehältnisse der Städte und Gemeinden passen, wie z. B. beim Renovieren oder bei einem Anfall größerer Mengen Baum-/ Strauchschnitt besteht die Möglichkeit, diese auch direkt bei den Entsorgungsanlagen des Kreises oder den (wenn) vorhandenen Annahme- Stellen der Kommunen anzuliefern.
Schadstoffhaltiger Abfall/ Sondermüll
Schadstoffhaltige Abfälle, die aus den Haushaltungen stammen und in kleinen Mengen anfallen, können bei den Schadstoffmobilen, an den bekannt gemachten Terminen abgegeben werden.
Altöl
Hier besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht durch den Handel
Batterien/ Akkus
Seit dem 01.Oktober 1998 dürfen verbrauchte Batterien nicht mehr in den Hausmüll.
Sie müssen zum Handel zurückgebracht4also durch die BATT- Boxen entsorgt- oder können bei den Schadstoffmobilen abgegeben werden.
Weitere Informationen unter:
Tel.: 01805- 805030; oder auch www.grs-batterien.de; www.vz-nrw.de;
Bioabfälle
Im eigenen Garten zu kompostieren stellt eine gute Möglichkeit dar, Bioabfälle zu verwerten.
Für die Eigenkompostierung stellt sich aber mancher Bio- Abfall als problematisch dar.
Diese Abfälle können über die Bio- Tonne entsorgt werden.
Altautoentsorgung
Gemäß der Altautoverordnung hat der letzte Eigentümer bzw. Halter, der seinen PKW endgültig abmeldet oder dessen PKW nach 18 Monaten als endgültig abgemeldet gilt, der Zulassungsstelle einen Verwertungsnachweis oder Verbleibserklärung vorzulegen.
Hier durch soll erreicht werden, dass diese Altfahrzeuge nicht mehr wahllos in der Landschaft oder in den Städten abgestellt werden. Der erforderliche Verwertungsnachweis darf nur von einem zugelassenen Verwertungsbetrieb oder einer anerkannten Altautoannahmestelle ausgestellt werden.
Weitere Informationen unter www.kh-hochsauerland.de; www.umweltbundesamt.de;
Link mit AHSK
www.gruener-punkt.de; www.vz-nrw.de; www.umweltbundesamt.de;
Rechtsgrundlagen
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW.- / AbfG)
Altautoverordnung (AltautoV)
Altölverordnung (AltölV)
Batterieverordnung (BattV)
Bioabfallverordnung (BioAbfV)
Nachweisverordnung (NachwV)
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
-
Abbruchmeldung Fachdienst 34
Dateigröße: 6,2 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Abfallwirtschaft und Bodenschutz (FD 34)
Telefon: 0291 / 94-1604
E-Mail:
Abfallwirtschaft und Bodenschutz (FD 34)
Telefon: 0291 / 94-1610
E-Mail:






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