Überwachung der Abfallentsorgung;
In Deutschland besteht auf der Basis europäischer Vorgaben seit dem 27. September 1994 das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW.- / AbfG).
Eine der wichtigsten Aufgaben der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde ist hier die Überwachung der ordnungsgemäßen Einsammlung, Behandlung, Lagerung und Ablagerung von Abfällen.
Besitzer überwachungsbedürftiger Abfälle sind verpflichtet, die Entsorgung dieser Abfälle eigenverantwortlich zu organisieren. Jeder Besitzer solcher Abfälle verfügt deshalb über eine Erzeugernummer, die in alle Entsorgungsbelege eingetragen wird. Diese Nummer wird von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde vergeben und in dem bundesweiten Abfall- Überwachungssystem „ASYS“ zusammen mit den übrigen Entsorgungsunterlagen allen anderen Abfallbehörden zur Verfügung gestellt. Sie ist standortbezogen. Somit kann der Weg des Abfalls von seiner Entstehung bis zur endgültigen, ordnungsgemäßen Entsorgung nachvollzogen werden
Entsorgungsnachweis
Bei der Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle ist der Nachweis über die Zuverlässigkeit der vorgesehenen Entsorgung durch einen Entsorgungsnachweis zu führen. Zur Nachweisführung verpflichtet sind Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Einsammler und Beförderer von Abfällen und Abfallentsorger.
Der Entsorgungsnachweis besteht aus dem Deckblatt Entsorgungsnachweise, der Verantwortlichen Erklärung des Abfallerzeugers einschließlich der Deklarationsanalyse und der Annahmeerklärung des Abfallentsorgers (Nachweiserklärungen) sowie der Bestätigung der für die zur Entsorgung vorgesehenen Anlage (Entsorgungsanlage) zuständigen Behörde.
Von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises werden des weiteren auch unregelmäßig Infobriefe zu Entsorgungsfragen veröffentlicht.
Folgende Infobriefe sind bisher erschienen:
- Entsorgung von Asbest
- Entsorgung teerhaltiger Straßenaufbruch
Weitere Informationen auch unter:
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Abfallwirtschaft und Bodenschutz (FD 34)
Telefon: 0291 / 94-1610
E-Mail:
Abfallwirtschaft und Bodenschutz (FD 34)
Telefon: 0291 / 94-1604
E-Mail:






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