Gesund erwachsen werden
Rechtzeitige Gesundheitsvorsorge ist wichtig. Die Kinderärztinnen und -ärzte des Gesundheitsamtes möchten Sie in dem Bemühen unterstützen, Ihre Kinder möglichst gesund erwachsen werden zu lassen.
Wir bieten Ihnen aber auch dann Beratung und Hilfe, wenn Ihr Kind Gesundheitsprobleme hat.
Unsere Angebote :
"Schutzschild"
Frühwarnsystem zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung
Betreuungsangebot, jeweils angepasst an die Erfordernisse der verschiedenen Altersgruppen
-
Erstbesuche bei beratungsbedürftigen/betreuungsbedürftigen Müttern/Familien
-
Betreuungssprechstunde
-
Krisenintervention
-
Kindergartenreihenuntersuchungen für alle 4-jährigen Kinder (Beginn Herbst 2009 als Testphase)
Kindergartenuntersuchung (z. Z. als Testphase)
Ziel ist: Primärprävention und Gesundheitsförderung im Vorschulalter
Auffälligkeiten können noch frühzeitig vor der Einschulung erkannt und behoben werden.
Untersuchungsangebot zunächst in den Familienzentren der Kernstädte im Hochsauerlandkreis.
Einschulungsuntersuchungen
Auf der Basis der Landesverordnung für den schulärztlichen Dienst werden im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens Untersuchungen der Kinder durchgeführt. Hieraus ergibt sich die ärztliche Empfehlung zur Schulreife. Die Einladung zu dieser Untersuchung erhalten Sie vom Gesundheitsamt von Januar bis Juni des Jahres, in dem Ihr Kind schulpflichtig wird. Jährlich werden im Hochsauerlandkreis ca. 3.800 Untersuchungen an zentralen Untersuchungsorten durchgeführt.
Untersuchung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs besteht aus zwei Teilen
a) dem Sonderpädagogischen Gutachten, veranlasst durch das Schulamt
b) dem Medizinischen Gutachten durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
Im Rahmen der kinderärztlichen Untersuchung werden durch das Gesundheitsamt die medizinischen Aspekte begutachtet, welche eine spezielle Förderung des Kindes erforderlich machen (z.B. schwere Seh- oder Hörstörungen). Sie hat zum Ziel, das betroffene Kind der aus medizinischer Sicht optimalen Schulform zuzuführen.
Gutachten für Sportbefreiungen
Gutachten über die Befreiung vom Schulsport können nur im Auftrag der Schulen durchgeführt werden. Falls eine Schulsportbefreiung für Ihr Kind erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an die betreffende Schule, diese wird dann einen Auftrag an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst zur Begutachtung erteilen.
Gutachten zur Feststellung des Anspruchs auf Fahrtkostenübernahme
Ob aus medizinischer Sicht ein Anspruch auf eine Fahrtkostenübernahme für den Transport zu einer Schule besteht, wird vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst im Rahmen eines Gutachtens festgestellt. Dieses Gutachten ist nur im Auftrag der Stadt oder Gemeinde möglich, in der Sie wohnen. Wenden Sie sich deshalb bitte bezüglich der Beantragung der Fahrtkostenübernahme an Ihre Stadt-/ Gemeindeverwaltung, diese wird alle erforderlichen Untersuchungen in die Wege leiten.
Der Kinder- und jugendärztliche Dienst des Hochsauerlandkreises steht jederzeit gern als Ansprechpartner für Sie bereit, sowohl für Kinder und Eltern, als auch für Lehrer und Erzieher. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB)
Weitere interessante Informationen zum Thema entnehmen unserer Linksammlung :
- Impfberatung für Kinder und Jugendliche
Bei Fragen zum aktuellen Impfplan für Kinder und Jugendliche klicken Sie hier : www.rki.de
- Impfberatung für Reisen
Aktuelle Impfempfehlungen zum Thema Reisen und weitere Hinweise zur Reisemedizin finden Sie hier :
www.gesundesreisen.de
-
Informationen über Kurmaßnahmen für Kinder
Informationen über Kurmaßnahmen für Kinder, welche durch den Hochsauerlandkreis angeboten werden, finden Sie hier:
http://www.hochsauerlandkreis.de/bs/JUF/Jugendfoerderung/117180100000009495.php
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Frau Gudrun Befeld-Elkemann
Gesundheitsamt - Untere Gesundheitsbehörde (FD 37)
Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst (SGB 37/2)
Telefon: 02931 / 94-4288
Telefax: 0291 / 94-26219
E-Mail:
Frau Sibylle Behringer
Gesundheitsamt - Untere Gesundheitsbehörde (FD 37)
Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst (SGB 37/2)
Telefon: 02931 /
Telefax: 0291 / 94-26219
E-Mail:
Frau Dr. Barbara Binhold






RSS-Newsfeed 
[