Was sind wassergefährdende Stoffe?
Wassergefährdend sind Stoffe, die die Beschaffenheit und Eigenschaft von Oberflächenwasser (Bäche, Flüsse und Seen) oder Grundwasser negativ verändern, z.B. für die Trinkwassergewinnung unbrauchbar machen.
Beispiele sind Benzin, Diesel, die verschiedensten Öle und Fette (Heiz-, Motor-, Alt-, Trafo-, Hydraulik-, Schmieröle), Salze, technische Alkohole, Batterieflüssigkeit, Farben, Lösemittel, Entfettungsmittel („Tri“, „Per“)
Wo befinden sich wassergefährdende Stoffe?
Mit wassergefährdenden Stoffen wird vielerorts umgegangen, z.B. in Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Wäschereien, Fotogeschäften, Arztpraxen, Lagerhallen, Labors, Notstromaggregaten, Erdwärmepumpen, hydraulischen Aufzügen, Druck- und Drehmaschinen, bei Fassadenreinigungen etc.
Was ist zu beachten?
An die Lagerung von und den Umgang mit diesen wassergefährdenden Stoffen werden besondere Anforderungen gestellt, die sich in der Regel auf drei Hauptpunkte beziehen.
1. „Flächenabsicherung“: Lagerbehälter müssen den neuesten technischen Regeln und Sicherheitsbestimmungen genügen, Flächen, über denen mit solchen Stoffen umgegangen wird, sind stoffundurchlässig zu befestigen; z.B. Bodenbefestigung bei Tankstellen
2. „Rückhaltevolumen“: bei einem Unfall muss die Menge wassergefährdender Stoffe sicher zurückgehalten werden, die austreten kann, z.B. mit doppelwandigen Behältern oder Auffangwannen
3. „Infrastruktur“ mit Überwachungssystemen oder/ und regelmäßigen Kontrollgängen ist sicherzustellen, dass die Sicherheitseinrichtungen funktionieren und ggf. eingetretene Schadensfälle kurzfristig erkannt werden
Einteilung wassergefährdender Stoffe Es werden unterschieden: nicht wassergefährdende Stoffe (z.B. Kohlensäure, Eisen) sowie drei Wassergefährdungsklassen (abgekürzt WGK)
WGK 1 ist die geringste Wassergefährdungsklasse (Beispiel: Aceton, einige Farben, diverse Reinigungsmittel)
WGK 2 (Beispiel: Heizöl, Diesel, einige Farben, diverse Kühlschmierstoffe)
WGK 3 ist die höchste Wassergefährdungsklasse (Beispiel: Altöl, Benzin)
Angaben zu der Einstufung erhalten Sie beim Lieferanten oder Hersteller (Sicherheitsdatenblatt)
Nähere Erläuterungen finden Sie hier:
www.goinform.de
www.wasser-lexikon.de
www.lua.nrw.de
www.wlw.de
www.umweltbundesamt.de
www.umweltbundesamt.de/wgs/vwvws.htm
www.gefahrstoff-info.de
www.amtshilfe-online.de
www.umweltrecht.de
www.DIN.de
www.ATV.de
Unter dem folgenden Link können Sie die Sachverständigen-Organisationen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS). Aufgelistet sind die Sachverständigen-Organisationen und die Anerkennungsbehörden. Weiterhin sind Hinweise und Erläuterungen aufgeführt:
Rechtsgrundlagen
Der Gesetzgeber hat verschiedene Vorschriften erlassen, in denen geregelt ist, wie das kostbare Gut Wasser vor den wassergefährdenden Stoffen zu schützen ist (z.B. WHG, LWG, VAwS). Darüber hinaus beschreiben diverse technische Regeln weitere Details (z.B. TRbF, TRwS).
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Wasserwirtschaft - Wassergefährdende Stoffe: gesetzliche Vorschriften und technische Regeln
Dateigröße: 52,1 Kilobytes -
Wasserwirtschaft - Wassergefährdende Stoffe: Merkblatt zu Prüfpflicht und Umgang
Dateigröße: 33,4 Kilobytes -
Wasserwirtschaft - Eigenverbrauchstankstellen (Informationen)
Dateigröße: 660,7 Kilobytes -
Wasserwirtschaft - Ölheizungen (Informationen)
Dateigröße: 233,1 Kilobytes
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