Wasserschutzgebiete

Grundwasser dient dem Menschen seit Urzeiten als Trinkwasser. Deshalb ist Grundwasser ein besonders schützenswertes Umweltgut. Um diesem besonderen Schutzanspruch gerecht zu werden, werden für viele Trinkwassergewinnungen Wasserschutzgebiete ausgewiesen.

Ein Wasserschutzgebiet wird durch ordnungsbehördliche Verordnung von der Unteren Wasserbehörde für Entnahmen bis zu 600.000 Kubikmeter / Jahr festgesetzt. Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch die Wasserbehörde unter Beteiligung des Geologischen Dienstes NRW, des Gesundheitsamtes, des begünstigten Wasserwerkes und anderer Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Grundstückseigentümer.

Im Hochsauerlandkreis wurden bisher etwa 70 Wasserschutzgebiete festgesetzt. Weitere Schutzgebiete sind geplant.

Wasserschutzgebietskarten können Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung und bei der Unteren Wasserbehörde einsehen. Bitte wenden Sie sich hierzu an den angegebenen zuständigen Mitarbeiter.

  

Für den Vollzug der Wasserschutzgebietsverordnungen ist der Hochsauerlandkreis zuständig. Entscheidungen auf Grund von Wasserschutzgebietsverordnungen (Genehmigungen, Befreiung von Verboten etc.) trifft die Untere Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises.

Ein Informationsblatt finden Sie weiter unter auf dieser Seite unter der Rubrik "Formulare". Den Verordnungstext der Wasserschutzgebietsverordnungen finden Sie unter den Ansprechpartnern.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Wasserschutzgebiete für den Bereich der Städte / Gemeinden Eslohe, Medebach und Schmallenberg

Herr Heinrich Fuchte
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1638
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Wasserschutzgebiete für den Bereich der Städte / Gemeinden Arnsberg, Bestwig, Meschede, Olsberg und Sundern

Frau Christine Mehwald
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1631
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Wasserschutzgebiete für den Bereich der Städte Brilon, Hallenberg, Marsberg und Winterberg

Herr Raimund Klotz
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1640
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Verwaltungsrechtliche Bearbeitung der Wasserschutzgebiete

Frau Rita Schneider-Niedermeier
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1656
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Verwaltungsrechtliche Bearbeitung der Wasserschutzgebiete

Herr Christian Susewind
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1622
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Verordnungstext der Wasserschutzgebietsverordnungen