Wenn die Beschaffenheit des zur Trinkwasserversorgung gewonnenen Wassers (Rohwasser) bezüglich seiner Inhaltsstoffe und seiner chemisch-physikalischen Eigenschaften nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht, ist eine Aufbereitung erforderlich. Aufbereitungsanlagen für die öffentliche Trinkwasserversorgung sind nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben.
Nach den bisher gemachten Erfahrungen kommen im Hochsauerlandkreis im wesentlichen folgende Aufbereitungstechniken zur Anwendung:
- Filtration
- Desinfektion
- Entsäuerung
- Enteisenung/Entmanganung
Die optimale Planung einer Aufbereitungsanlage erfordert spezielles Fachwissen und einschlägige Erfahrung. Deshalb sollte mit der Planung nur ein erfahrenes Fachbüro beauftragt werden.
Unverzüglich nach Aufstellung der Planung zur Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Aufbereitungsanlage ist diese der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Der Anzeige sind Zeichnungen, Nachweise und Beschreibungen beizufügen, welche die technischen Grundzüge der Anlage erkennen lassen.
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Wasserwirtschaft - Antrag zur Abwassereinleitung aus der Trinkwasseraufbereitung/Behälterreinigung
Dateigröße: 22,5 Kilobytes -
Wasserwirtschaft - Anzeige Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen (Merkblatt)
Dateigröße: 17,6 Kilobytes
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