Trinkwasserversorgung / Brauchwasserversorgung

Trinkwasserversorgung

Die Trinkwasserversorgung im Hochsauerlandkreis wird durch 9 kommunale Wasserwerke, die Hochsauerlandwasser GmbH, den Wasserverband Hochsauerland, den Wasserverband Arnsberg, 21 öffentlich-rechtliche Wasserbeschaffungsverbände (WBV) sowie durch ca. 125 privat organisierte Interessentengemeinschaften und ca. 300 Eigenversorger sichergestellt.

 

Trinkwasser als das Lebensmittel Nr. 1 unterliegt sehr strengen Qualitätsanforderungen, die durch das Gesundheitsamt überwacht werden. 

Aufgabe des Fachdienstes Wasserwirtschaft als Untere Wasserbehörde ist die Umsetzung der sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz ergebenden wasserrechtlichen Bestimmungen. Dazu gehören:

 

  • die Erteilung der erforderlichen Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Das Entnehmen von Grundwasser aus Quellfassungen oder Brunnen zur Trinkwasserversorgung bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Ausnahme ist lediglich die ausschließlicheVersorgung des eigenen Haushaltes oder des eigenen landwirtschaftlichen Betriebes.

 

  • die Überwachung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Wassergewinnungsanlagen

Anlagen für die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (öffentliche Wasserversorgung), sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben.

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind insbesondere durch das Regelwerk des DVGW definiert.

Nicht nur die Anlagentechnik, sondern auch der Betrieb der Wassergewinnungsanlagen hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Fortbildungsangebote gibt es z. B. unter http://www.bew.de

  

  • die Überwachung der Einhaltung des Standes der Technik bei Aufbereitungsanlagen

Wenn die Beschaffenheit des zur Trinkwasserversorgung gewonnenen Wassers (Rohwasser) bezüglich seiner Inhaltsstoffe und seiner chemisch-physikalischen Eigenschaften nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht, ist eine Aufarbeitung erforderlich. Aufbereitungsanlagen für die öffentliche Trinkwasserversorgung sind nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben.

 

  • die Rohwasserüberwachung

Unternehmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung sind verpflichtet, auf ihre Kosten die Beschaffenheit des Rohwassers durch eine geeignete Stelle untersuchen zu lassen. Die Untersuchungsergebnisse sind der Unteren Wasserbehörde vorzulegen. Umfang und Häufigkeit der Rohwasseruntersuchungen sind in der Rohrwasserüberwachungsrichtlinie geregelt.

 

 

 

 


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