Was sind Anlagen in oder am Gewässer ?
Anlagen in diesem Sinne sind solche, die in besonderer Gestaltung an das Gewässer herangetragen werden, ohne wasserwirtschaftlichen Zwecken zu dienen.
Beispiele: Gebäude, Brücken, Treppen, Düker, Kabelleitungen, Mauern, Dämme, Zäune, Gas- und Wasserleitungen.
Um den Anlagenbegriff zu erfüllen, muss die jeweilige Anlage nicht an die Uferlinie grenzen, vielmehr reicht aus, wenn sie in unmittelbarer Nähe zum Gewässer liegen, so dass Auswirkungen auf den Wasserabfluss oder die Lebensgemeinschaften des Gewässers nicht auszuschließen sind. Dies gilt auch für den Luftraum über dem Gewässer.
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung einer Genehmigung einer derartigen Anlagen ist das Antragsformular im PDF-Format hinterlegt. Anträge sind in dreifacher Ausfertigung mit den aufgeführten Antragsunterlagen zur Prüfung einzureichen.
Rechtsgrundlagen
Die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in oder an Gewässern im Hochsauerlandkreis bedarf auf der Grundlage des § 99 Landeswassergesetz (LWG) der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises.
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Antragsvordruck § 99 u. § 113 LWG
Dateigröße: 16,8 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Frau Eva Lüning
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1652
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:
Herr Paul-Werner Bräutigam
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1654
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:
Frau Stefanie Gottlieb
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1632
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:
Herr Andreas Zdrenka
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1635
E-Mail:
Herr Hans-Jörg Schuller
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1641
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:






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