Anlagen in oder an Gewässern

Was sind Anlagen in oder am Gewässer ?

Anlagen in diesem Sinne sind solche, die in besonderer Gestaltung an das Gewässer herangetragen werden, ohne wasserwirtschaftlichen Zwecken zu dienen.

Beispiele: Gebäude, Brücken, Treppen, Düker, Kabelleitungen, Mauern, Dämme, Zäune, Gas- und Wasserleitungen.

Um den Anlagenbegriff zu erfüllen, muss die jeweilige Anlage nicht an die Uferlinie grenzen, vielmehr reicht aus, wenn sie in unmittelbarer Nähe zum Gewässer liegen, so dass Auswirkungen auf den Wasserabfluss oder die Lebensgemeinschaften des Gewässers nicht auszuschließen sind. Dies gilt auch für den Luftraum über dem Gewässer.

Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung einer Genehmigung einer derartigen Anlagen ist das Antragsformular im PDF-Format hinterlegt. Anträge sind in dreifacher Ausfertigung mit den aufgeführten Antragsunterlagen zur Prüfung einzureichen.

Rechtsgrundlagen

Die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in oder an Gewässern im Hochsauerlandkreis bedarf auf der Grundlage des § 99 Landeswassergesetz (LWG) der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Ingenieurtechnische Bearbeitung für die Bereiche der Städte / Gemeinden Bestwig, Meschede, Olsberg

Frau Eva Lüning
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1652
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Ingenieurtechnische Bearbeitung für die Bereiche der Städte / Gemeinden Arnsberg, Eslohe, Schmallenberg und Sundern

Herr Paul-Werner Bräutigam
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1654
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Ingenieurtechnische Bearbeitung für die Bereiche der Städte Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach und Winterberg

Frau Stefanie Gottlieb
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1632
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Verwaltungsrechtliche Bearbeitung für die Bereiche der Städte Arnsberg, Brilon, Meschede und Schmallenberg

Herr Andreas Zdrenka
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1635
E-Mail:

Verwaltungsrechtliche Bearbeitung für die Bereiche der Städte / Gemeinden Bestwig, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg, Sundern und Winterberg

Herr Hans-Jörg Schuller
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1641
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail: