Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis (Führerschein) wird in bestimmten Klassen erteilt und muss beim Führen eines Kraftfahrzeuges mitgeführt werden.
Der Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis kann bei der jeweiligen Führerscheinstelle gestellt werden. Regelmäßig erfolgt die Antragstellung jedoch über die von Ihnen gewählte Fahrschule.
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Der Umfang der erforderlichen Unterlagen ist unterschiedlich groß und von der beantragten Fahrerlaubnisklasse abhängig.
Für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, T werden nachfolgende Unterlagen benötigt:
- Lichtbild (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, 45 x 35 mm)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen am Unfallort
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes
Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E zusätzlich:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
- Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe
Kosten
43,40 € (mit Probezeit)
42,60 € (ohne Probezeit)
42,60 € (Erweiterung)
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Informationen zum EU-Kartenführerschein
Dateigröße: 93,0 Kilobytes -
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV
Dateigröße: 86,2 Kilobytes -
Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnisordnung
Dateigröße: 42,7 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4060
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3060
Telefax: 02961 / 94-3313
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1060
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail:






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