Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld hat, wer

1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat

2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt

3. dieses Kind betreut und erzieht und

4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden m Durchschnitt des Monats nicht übersteigt oder wenn sie eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausübt.

Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können das Elterngeld beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen daher im Besitz eines "qualifizierten Aufenthaltstitels" sein.

Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro, der Mindestbetrag 300 Euro.

Grundsätzlich kann das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden.

Nähere Informationen erhalten Sie aus der Infobroschüre Elterngeld und Elternzeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Antragsunterlagen erhalten Sie unter elterngeld.nrw.de.

Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich einfach an den Fachdienst Finanzielle Familienförderung  - Elterngeldkasse - beim Hochsauerlandkreis, Steinstr. 27, 59872 Meschede. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldkassen beraten Sie gerne.

Sprechzeiten in Meschede (Kreishaus, Steinstr. 27):            Dienstags      08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

                                                                                                 Donnerstags 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr

Sprechzeiten in Brilon (Kreishaus, Heinr.-Jansen-Weg 14):  Mittwochs      08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr

Sprechzeiten in Arnsberg (Kreishaus, Eichholzstr. 9):           Montags        08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr

Rechtsgrundlagen

Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielte Erwerbseinkommen. Eltern, die im Zwölfmonatszeitraum keine Erwerbseinkünfte erzielt haben, erhalten zumindest den Sockelbetrag von 300 Euro.

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Zuständig für die Städte Arnsberg, Olsberg und Schmallenberg

Frau Dagmar Plenge
Schulen und Jugend (Fachbereich 2)
Finanzielle Familienförderung(FD 25)
Telefon: 0291 /
Telefax: 0291 / 94-1339
E-Mail:

Zuständig für die Städte Hallenberg, Medebach, Meschede und Winterberg

Frau Andrea Schulte-Raulf
Schulen und Jugend (Fachbereich 2)
Finanzielle Familienförderung(FD 25)
Telefon: 0291 /
Telefax: 0291 / 94-1339
E-Mail:

Zuständig für die Städte Marsberg und Sundern und die Gemeinde Bestwig

Frau Birgit Schmidt
Schulen und Jugend (Fachbereich 2)
Finanzielle Familienförderung(FD 25)
Telefon: 0291 / 94-2589
Telefax: 0291 / 94-1339
E-Mail:

Zuständig für die Stadt Brilon und die Gemeinde Eslohe

Frau Birgit Kneer
Schulen und Jugend (Fachbereich 2)
Finanzielle Familienförderung(FD 25)
Telefon: 0291 /
Telefax: 0291 / 94-1339
E-Mail: