Anspruch auf Elterngeld hat, wer
1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt
3. dieses Kind betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden m Durchschnitt des Monats nicht übersteigt oder wenn sie eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausübt.
Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können das Elterngeld beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen daher im Besitz eines "qualifizierten Aufenthaltstitels" sein.
Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro, der Mindestbetrag 300 Euro.
Grundsätzlich kann das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden.
Nähere Informationen erhalten Sie aus der Infobroschüre Elterngeld und Elternzeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Antragsunterlagen erhalten Sie unter elterngeld.nrw.de.
Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich einfach an den Fachdienst Finanzielle Familienförderung - Elterngeldkasse - beim Hochsauerlandkreis, Steinstr. 27, 59872 Meschede. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldkassen beraten Sie gerne.
Sprechzeiten in Meschede (Kreishaus, Steinstr. 27): Dienstags 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstags 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Sprechzeiten in Brilon (Kreishaus, Heinr.-Jansen-Weg 14): Mittwochs 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Sprechzeiten in Arnsberg (Kreishaus, Eichholzstr. 9): Montags 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Rechtsgrundlagen
Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielte Erwerbseinkommen. Eltern, die im Zwölfmonatszeitraum keine Erwerbseinkünfte erzielt haben, erhalten zumindest den Sockelbetrag von 300 Euro.
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Frau Dagmar Plenge
Finanzielle Familienförderung(FD 25)
Telefon: 0291 /
Telefax: 0291 / 94-1339
E-Mail:
Frau Andrea Schulte-Raulf
Finanzielle Familienförderung(FD 25)
Telefon: 0291 /
Telefax: 0291 / 94-1339
E-Mail:
Frau Birgit Schmidt
Finanzielle Familienförderung(FD 25)
Telefon: 0291 / 94-2589
Telefax: 0291 / 94-1339
E-Mail:
Frau Birgit Kneer
Finanzielle Familienförderung(FD 25)
Telefon: 0291 /
Telefax: 0291 / 94-1339
E-Mail:






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