Internationaler Führerschein

Im Bereich der Europäischen Union darf grundsätzlich mit dem deutschen Führerschein gefahren werden. Für andere Staaten, wie z.B. die USA, benötigen Sie aber noch einen Internationalen Führerschein.

Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheins müssen bei Beantragung eines Internationales Führerscheins vorab den Altführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.

 

Die Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins beträgt 3 Jahre.

 

Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

 

- Personalausweis oder Pass

- Lichtbild (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, 45 x 35 mm)

- EU-Kartenführerschein

Kosten

15,30 €

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Führerscheinstelle Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4060
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:

Führerscheinstelle Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3060
Telefax: 02961 / 94-3313
E-Mail:

Führerscheinstelle Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1060
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail: