Gültigkeit ausländischer EU-Fahrerlaubnisse (Führerscheine)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die wichtigsten deutschen Bestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse / Führerscheine aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Lichtenstein, Norwegen) in einem Merkblatt zusammengefasst.

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