Grundsätzlich stellen die Sickersäfte, welche aus Festmistlagerungen oder Silagen ausgewaschen werden, wassergefährdende Stoffe dar und dürfen nicht in ein Gewässer (Grundwasser / oberirdisches Gewässer) gelangen.
Zum Schutz der Gewässer werden daher an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS-Anlagen) bestimmte Anforderungen an den Bau und den Betrieb gestellt.
Diese sind zu einen gesetzlich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in der JGS-Anlagen-Verordnung festgeschrieben und ergeben sich zum anderen aus dem technischen Regelwerk (z.B. DIN 11622).
Aufgrund der wassergefährdenden Eigenschaft des Abwassers kann die Errichtung von JGS-Anlagen in Wasserschutzgebieten genehmigungspflichtig oder gar verboten sein. Die jeweiligen Regelungen finden sich in der maßgebenden Wasserschutzgebietsverordnung. Für weitere Informationen stehen Ihnen die unten angeführten Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Dem als PDF-Dokument hinterlegten Merkblatt der wasserwirtschaftlichen Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften können Sie Grundsatzanforderungen und Anforderungen an den Bau und den Betrieb solcher Anlagen entnehmen.
Einem ebenfalls hinterlegten Merkblatt können Sie die Mindestanforderungen an Festmistlagerungen entnehmen. Weiterhin wurde ein Merkblatt hinterlegt, dem die Anforderungen an ein Behelfssilo zu entnehmen sind.
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Wasserwirtschaft - Festmistlagerungen (Merkblatt)
Dateigröße: 27,1 Kilobytes -
Wasserwirtschaft - Anforderungen an JGS-Anlagen (Merkblatt)
Dateigröße: 31,4 Kilobytes -
Wasserwirtschaft - Anforderungen zur Anlage von Behelfssilos (Merkblatt)
Dateigröße: 673,8 Kilobytes
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Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Herr Christian Susewind
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1622
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:
Herr Raimund Klotz
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1640
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:






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