Schwerbehindertenrechtsbereich Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch- (SGB XI)
des Hochsauerlandkreises
Reform der Versorgungsverwaltung
Seit dem 01.01.2008 nehme die Kreise und kreisfreien Städte die ihnen durch das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NRW vom 24.10.2007 übertragenen Aufgaben des Schwerbehindertenrechts wahr.
Behinderung in NRW
Ende 2007 lebten 1,64 Millionen schwerbehinderte Menschen in NRW.
Wie das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik mitteilt, waren das 0,2 % mehr als bei der letzten Erhebung Ende 2005, aber 9,4 % weniger als vor zehn Jahren.
Jede zwölfte Bürgerin und jeder zehnte Bürger gelten damit derzeit als schwerbehindert.
Handlungsfelder SGB IX
Antragsannahme/ -aufnahme nach SGB IX
Beratung
Sachverhaltsaufklärung
Feststellung der Behinderung
Rechtsbehelfe
Ausstellung des Schwerbehindertenausweises und der Wertmarke/ Beiblatt
§ 1 SGB IX Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
„Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen...., um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern, Benachteiligungen vermeiden oder ihnen entgegenwirken..."
§ 2 SGB IX Behinderung
(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. .....
(2) Menschen sind im Sinne des Teil 2 (§68 ff) schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz.... rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
(Ab einem GdB von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.)
Grad der Behinderung (GdB)
- Legt fest, wie stark sich die Behinderung des Einzelnen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auswirkt
- Unabhängig von beruflicher Tätigkeit und Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigung
- GdB von 10 bis 100
- Keine Addition bei Bildung des Gesamt-GdB
§ 69 SGB IX Feststellung der Behinderung
.... Eine Feststellung ist nur zu treffen, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 vorliegt....
(4) Sind neben dem Vorliegen der Behinderung weitere gesundheitliche Merkmale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen ( G, B, H, aG, Bl Rf, Gl), so treffen die zuständigen Behörden die erforderlichen Feststellungen....
Nachteilsausgleiche
Zweck:
Ausgleich spezifischer, behinderungsbedingter, gesundheitlicher Nachteile
Grundsätzlich erst ab einem GdB von 50
G Erhebliche Gehbehinderung
aG Außergewöhnliche Gehbehinderung
Bl Blindheit
H Hilflosigkeit
Rf Rundfunkgebührenbefreiung
Gl Gehörlosigkeit
B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitung
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
-
Antrag zur Feststellung einer Behinderung (SGB IX)
Dateigröße: 975,3 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Frau Bettina Jacobi
Soziales (FD 43)
Schwerbehindertenrecht (SG 43/2)
Telefon: 02961 / 94-3451
E-Mail:
Herr Klaus Nöthe
Soziales (FD 43)
Schwerbehindertenrecht (SG 43/2)
Telefon: 02961 / 94-3452
E-Mail:
Soziales (FD 43)
Schwerbehindertenrecht (SG 43/2)
Telefax: 02961 / 94-3466
E-Mail:
Soziales (FD 43)
Schwerbehindertenrecht (SG 43/2)
Telefon: 0291 / 94-2567
Telefax: 02961 / 94-3466
E-Mail:
Soziales (FD 43)
Schwerbehindertenrecht (SG 43/2)
Telefon: 02961 / 94-3460
E-Mail:
Soziales (FD 43)
Schwerbehindertenrecht (SG 43/2)
Telefon: 02961 / 94-3454
Telefax: 02961 / 94-3466
E-Mail:
Soziales (FD 43)
Schwerbehindertenrecht (SG 43/2)
Telefon: 02961 / 94-3464
E-Mail:
Soziales (FD 43)
Schwerbehindertenrecht (SG 43/2)
Schwerbehindertenvertretung
Telefon: 02961 / 94-3458
E-Mail:
Soziales (FD 43)
Schwerbehindertenrecht (SG 43/2)
Telefon: 02961 / 94-3457
E-Mail:
Soziales (FD 43)
Schwerbehindertenrecht (SG 43/2)
Telefon: 02961 / 94-3461
E-Mail:
Soziales (FD 43)
Schwerbehindertenrecht (SG 43/2)
Telefon: 02961 / 94-3455
E-Mail:
Soziales (FD 43)
Schwerbehindertenrecht (SG 43/2)
Telefon: 02961 / 94-3456
E-Mail:
Soziales (FD 43)
Schwerbehindertenrecht (SG 43/2)
Telefon: 02961 /
E-Mail:
Soziales (FD 43)
Schwerbehindertenrecht (SG 43/2)
Telefon: 02961 / 94-3459
E-Mail:






RSS-Newsfeed 
[