Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernommen werden, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Die Baulasterklärung bedarf der Schriftform; die Unterschrift muss vor einem Notar, dem Amtsgericht oder der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden.
Wenn der Grund für die Eintragung weggefallen ist, kann die Baulast auf schriftlichen Antrag gelöscht werden.
Notwendige Unterlagen
- amtlicher Lageplan (im Maßstab nicht kleiner als 1:500), der von einem Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und beglaubigt werden muss. Der Plan darf nicht älter als 6 Monate sein. Die vorhandenen und geplanten Gebäude müssen eingezeichnet sein. Es muss mindestens ein Original vorgelegt werden.
Rechtsgrundlagen
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Ähnliche Produkte:
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Herr
Albert Vorderwülbecke
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Bauaufsicht, Immisionschutz (FD 51)
Obere Bauaufsicht, Obere Denkmalbehörde, Untere Umweltschutzbehörde (SG 51/1)
Telefon: 02961 / 94-3282
Telefax: 02961 / 94-3399
E-Mail:
Bauaufsicht, Immisionschutz (FD 51)
Obere Bauaufsicht, Obere Denkmalbehörde, Untere Umweltschutzbehörde (SG 51/1)
Telefon: 02961 / 94-3282
Telefax: 02961 / 94-3399
E-Mail:
Frau
Monika Gerlach
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Bauaufsicht, Immisionschutz (FD 51)
Obere Bauaufsicht, Obere Denkmalbehörde, Untere Umweltschutzbehörde (SG 51/1)
Telefon: 02961 / 94-3340
Telefax: 02961 / 94-3399
E-Mail:
Bauaufsicht, Immisionschutz (FD 51)
Obere Bauaufsicht, Obere Denkmalbehörde, Untere Umweltschutzbehörde (SG 51/1)
Telefon: 02961 / 94-3340
Telefax: 02961 / 94-3399
E-Mail:
Frau
Margerita Kühn-Jäger
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Bauaufsicht, Immisionschutz (FD 51)
Obere Bauaufsicht, Obere Denkmalbehörde, Untere Umweltschutzbehörde (SG 51/1)
Telefon: 02961 / 94-3340
Telefax: 02961 / 94-3399
E-Mail:
Bauaufsicht, Immisionschutz (FD 51)
Obere Bauaufsicht, Obere Denkmalbehörde, Untere Umweltschutzbehörde (SG 51/1)
Telefon: 02961 / 94-3340
Telefax: 02961 / 94-3399
E-Mail:






RSS-Newsfeed 
[