In der Finanzwirtschaft des Hochsauerlandkreises werden unterschiedliche, die Finanzen und das Vermögen des Kreises betreffende Aufgabenbereiche bearbeitet. Es geht dabei schwerpunktmäßig um die in der öffentlichen Finanzwirtschaft von den Vertretungsorganen, beim Hochsauerlandkreis ist dieses der Kreistag, jährlich festzulegende Haushaltsplanung, den ebenfalls jährlich zu beschließenden Jahresabschluss für das Vorjahr sowie die Verwaltung des Beteiligungsvermögens.
Haushaltsplanung/Jahresabschluss
Für die öffentliche Verwaltung gibt es die gesetzliche Vorgabe, die für die Aufgabenerfüllung notwendigen finanziellen Mittel in einem jährlich fortzuschreibenden Haushaltsplan festzulegen. Dies bedeutet, dass auf der Basis einer Prognoserechnung in der zweiten Jahreshälfte für das kommende Kalenderjahr die Mittelbedarfe ermittelt werden müssen für z.B.
- die Sozialhilfe mit ihren Bereichen Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II, Schwerbehindertenrecht, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Auszahlung von Pflegegeld an Sozialleistungsempfänger
- die Leistungen der Jugendhilfe und Förderung von Kindertageseinrichtungen nebst Bearbeitung des Elterngeldes
- die Gesundheitsverwaltung
- die Unterhaltung der Kreisstrassen
- die Betreuung der Schüler der fünf Berufskollegs und sieben Förderschulen des Kreises sowie die Unterhaltung der dem Kreis gehörenden Schulgebäude
- den Personal- und Sachaufwand der Ordnungsverwaltung, z.B. Bauordnung, Katasterwesen, Landschaftspläne und Abfallwesen.
In dem vom Kreistag zu verabschiedenden Haushaltsplan werden detailliert nach den einzelnen Aufgaben die notwendigen Finanzmittel dargestellt.
Da die mit der Aufgabenwahrnehmung verbundenen Aufwendungen natürlich auch finanziert werden müssen, liefert der Haushaltsplan auch die zu erwartenden Erträge, wobei der Kreis überwiegend auf Zuweisungen des Landes (sog. „Schlüsselzuweisungen") und eine von den Städten und Gemeinden zu erbringende Umlage angewiesen ist. Über eigen bestimmbare Ertragsquellen, vergleichbar den Steuererträgen der Städte aus der Grund- und Gewerbesteuer, verfügt der Kreis mit Ausnahme der Jagdsteuer (jährlich rd. 382.000 €) nicht.
Das Volumen des Kreishaushalts beläuft sich für das Jahr 2011 auf rd. 307 Mio€. Einzelheiten können unter "Haushaltsbuch 2011" (rechte Box) nachvollzogen werden.
Über den Vollzug des Haushalts muss jährlich ein Rechnungsnachweis erstellt werden, der seit der Umstellung auf das kaufm. Rechnungswesen ab 2008 neben der Darstellung des Ergebnisses aus den Aufwands- und Ertragspositionen über die Bilanz auch einen Vermögensnachweis nebst Lagebericht liefert.
Vermögens- und Beteiligungsverwaltung
Der Kreis besitzt zahlreiche Vermögenspositionen, die in der Bilanz nachgewiesen werden. Es handelt sich dabei allerdings überwiegend um mit den Aufgabenstellungen des Kreises eng verbundenen Vermögenswerten, wie z.B. die Verwaltungsgebäude an den drei Dienstorten in Meschede, Brilon und Arnsberg sowie 12 Schulen. Hinzu kommt der vom Land Nordrhein-Westfalen verlangte Nachweis des Straßenvermögens, immerhin eine Länge von rd. 410 km. Vermögensgegenstände wie landwirtschaftliche Flächen, Baugrundstücke oder größere Waldflächen befinden sich nicht im Eigentum des Kreises.
Weitere Vermögenswerte ergeben sich aus einigen Beteiligungen des Kreises an anderen Unternehmen bzw. aus Einrichtungen und Unternehmen, die dem Kreis zu 100 % gehören. Zu nennen sind z.B. die Beteiligung an dem für unsere Region zuständigen Verkehrsunternehmen Regionalverkehr-Lippe-GmbH, der Winterberger Bobbahn GmbH oder die Beteiligung des Kreises an der RWE AG. Eigene Unternehmen hält der Kreis vor z.B. für den Rettungsdienst und die Beseitigung von Abfällen.
Einzelheiten über die Beteiligungen des Kreises können dem Beteiligungsbericht entnommen werden, der neu aufgelegt wird und demnächst auch im Internet veröffentlicht wird.
Sonstige Aufgabenbereiche
Als weitere Aufgaben der Finanzwirtschaft sind zu nennen die Bearbeitung der Jagdsteuer für die rd. 600 Steuerpflichtigen, d.h. Pächter oder Eigentümer von Jagdrevieren im Hochsauerlandkreis, die Analyse der Finanzen unter dem Gesichtspunkt der Kostenrechnung sowie Steuerangelegenheiten die sich daraus ergeben, dass auch der Hochsauerlandkreis in Aufgabenwahrnehmungen wie ein Steuerpflichtiger der Privatwirtschaft behandelt wird und somit auch Umsatz- oder Körperschaftsteuerpflichten hat.






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