Kinderbetreuung

Tageseinrichtungen für Kinder sind Kindergärten, Horte und andere Einrichtungen, in denen sich Kinder einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten.

Die Tageseinrichtungen sind sozialpädagogische Einrichtungen, die neben der Betreuungsaufgabe einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag als Elementarbereich des Bildungssystems haben.

Ein Kind hat vom vollendeten 3. Lebensjahr an bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens (§ 24 Sozialgesetzbuch VIII). Für Kinder unter 3 Jahren wird lt. Beschluss des Kreisjugendhilfeausschusses der Besuch bis 01.10.2010 vorrangig in solchen Fällen ermöglicht, in denen die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte beide erwerbstätig sind bzw. der allein erziehende Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder sich in einer Ausbildung / Eingliederungs- oder Qualifizierungsmaßnahme befindet. Des Weiteren soll der Besuch ermöglicht werden, wenn im Einzelfall dies zur Sicherung des Kindeswohls dient.

Ab dem 01.10.2010 soll entsprechend den Vorgaben des Kinderförderungsgesetzes ein stufenweiser Ausbau der U 3 - Betreuung bis zum 31.07.2013 unter Einbeziehung erweiterter Zugangskriterien erfolgen. Dabei tritt an die Stelle des Kindeswohls eine Förderung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Im Übrigen wird der Personenkreis auf arbeitsuchende Erziehungsberechtigte ausgeweitet.

KiTa-Kompass

Das Kreisjugendamt ist für die Städte und Gemeinden Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg und Winterberg zuständig.

 

Zu Detailinformationen z.B. über das pädagogische Konzept nutzen Sie bitte die in den nachfolgenden Einzelangaben hinterlegten Web-Seiten der Einrichtungen, sofern vorhanden, bzw. die angeführten Kontaktmöglichkeiten.
 

Bestwig
Brilon
Eslohe
Hallenberg
Marsberg
Medebach
Meschede
Olsberg
Winterberg


Städte mit einem eigenem Jugendamt
Die Städte Arnsberg, Schmallenberg und Sundern unterhalten ein eigenes Jugendamt. Die dort vorhandenen Angebote zur Kinderbetreuung können sie unter den nachfolgend angegebenen Web-Seiten aufrufen

Stadt Arnsberg

Stadt Schmallenberg

Stadt Sundern

Kinderbildungsgesetz NRW

Das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) ermöglicht die Buchung folgender Regelangebote: 
      

Betreuungsangebot Betreuungszeiten
25 Wochenstunden Vormittagsbetreuung
35 Wochenstunden Vormittags- und Nachmittagsbetreuung mit Unterbrechung über Mittag
45 Wochenstunden Ganztagsbetreuung einschl. über Mittag

Grundsätzlich haben die Kindertageseinrichtungen alle Regelangebote vorzuhalten. Lediglich kleine Einrichtungen (um ca. 20 Plätze) können auf das 25 Stunden-Angebot verzichten, wenn dadurch deren wirtschaftliche Existenz gefährdet wird bzw. das erforderliche pädagogische Angebot im Rahmen des Bildungsauftrages nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.

Der Kreisjugendhilfeausschuss hat im Übrigen den Einrichtungen empfohlen, im 25 Stunden-Angebot bis zu 2 Mal im Monat auch einen Nachmittagsbesuch zu ermöglichen. Des Weiteren sollte im Rahmen des 35 Stunden-Angebots bis zu 2 Mal im Monat auch eine Übermittagbetreuung ermöglicht werden.

Das 35 Stundenangebot sollte auch in Blockzeit buchbar sein (z.B. 7.00 - 14.00 Uhr) mit der Möglichkeit, bis zu 2 Mal im Monat auch eine Nachmittagsbetreuung (also eine Ganztagsbetreuung) in Anspruch nehmen zu können.

Kindern mit Sprachförderbedarf sowie Kindern im Jahr vor der Einschulung sollte vorrangig das 35 Stunden-Betreuungsfenster angeboten werden, damit eine optimale Vorbereitung auf den Besuch der Grundschule erfolgen kann.

Die Kindertageseinrichtungen haben in der Regel ihre Öffnungszeiten am örtlichen Bedarf ausgerichtet. In der nachfolgenden Übersicht über die Angebote der einzelnen Kindertageseinrichtungen werden lediglich Beginn und Ende der Öffnungszeiten angegeben. Die je nach gebuchtem Angebot von der Einrichtung festgelegten Bring- und Abholzeiten sind ggf. direkt nachzufragen.

 

Ansprechpartner zu dieser Seite:
 
Herr Josef Struwe
Schulen und Jugend (Fachbereich 2)
Finanzielle Familienförderung(FD 25)
Telefon: 0291 / 94-1330
Telefax: 0291 / 94-1339
E-Mail:

Frau Birgit Kirchberg
Schulen und Jugend (Fachbereich 2)
Finanzielle Familienförderung(FD 25)
Telefon: 0291 / 94-1285
Telefax: 0291 / 94-1339
E-Mail:

Susanne Gerold
Schulen und Jugend (Fachbereich 2)
Finanzielle Familienförderung(FD 25)
Telefon: 0291 / 94-1281
Telefax: 0291 / 94-1339
E-Mail:

Fachberatung
Petra Fricke
Schulen und Jugend (Fachbereich 2)
Finanzielle Familienförderung(FD 25)
Telefon: 0291 / 94-1319
Telefax: 0291 / 94-1339
E-Mail: