Der Fachdienst 55 "Geoinformationen und Liegenschaftskataster" führt Vermessungen durch, wenn
- Sie Ihr Grundstück teilen wollen (z.B. um einen Grundstücksteil zu veräußern),
- Unklarheiten über den Verlauf oder die Abmarkung einer Grenze bestehen,
- auf Ihrem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert wurde,
- Sie einen amtlichen Lageplan oder sonstige verm.-technische Leistungen (z.B. Absteckungen) benötigen.
Katastervermessungen können von Grundstückseigentümern oder Ihnen gleichstehenden Berechtigten beantragt werden.
Bei Teilungsvermessungen sind behördliche Genehmigungen - soweit erforderlich - zu beachten (Teilungsgenehmigung bzw. Negativzeugnis), außerdem sind Angaben zum Verlauf der neuen Grenze zu machen.
Gebäudeeinmessungen sind gesetzlich vorgeschrieben, sobald auf einem Grundstück ein Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert worden ist. Der jeweilige Eigentümer bzw. Erbauberechtigte ist verpflichtet, auf seine Kosten das Gebäude oder die Veränderung einmessen zu lassen.






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