Kataster

Nach dem Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster - Vermessungs- und Katastergesetz - umfast das amtliche Vermessungswesen als öffentliche Aufgabe die Erhebung, Führung und Bereitstellung der Daten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters. Die Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens werden durch die Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden, das Landesvermessungsamt, die Bezirksregierungen (Im HSK: Bezirksregierung Arnsberg) und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure wahrgenommen.

Die Kataster- und Vermessungsbehörde des HSK, Fachdienst 55, ist dafür zuständig, die ca. 270.000 Flurstücke auf einer Fläche von rund 1.958 km² nach Lage, Nutzung und Größe zu beschreiben. Mit weiteren Informationen zu Gebäuden und der Topografie werden die Liegenschaftskarte und die topographische Karte - Deutsche Grundkarte - aktuell gehalten.

Flächendeckend werden grundstücksbezogene Daten gesammelt, verwaltet und aktualisiert. In dem Liegenschaftsbuch werden u. a. Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte in Übereinstimmung mit dem Grundbuch erfasst.

Zum Service gehören mündliche und schriftliche Auskünfte über Grundstücksverhältnisse. Auf Antrag werden Auszüge aus der Liegenschaftskarte und aus dem Liegenschaftsbuch erteilt. Zusätzlich können Vermessungen in Auftrag gegeben werden (u. a. Teilungs- und Grenzvermessungen sowie Gebäudeeinmessungen).