In Gruppe 2 werden Ordnungswidrigkeiten geahndet, die
- auf Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückzuführen sind oder
- sich auf sonstige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung beziehen, z.B. Gurtverstoß, Handyverstoß, verbotenes Überholen, Abstandsverstoß, Ladungsverstoß, Rotlichtverstoß, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
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