Der Hochsauerlandkreis hat als öffentlicher Auftraggeber gem. § 19 Abs. 2 der Vergabeordnung für Lieferungen und Leistungen (VOL) sowie § 20 Abs. 3 der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) z. B. auf seiner Homepage über erteilte Aufträge aus freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreibungen zu informieren.
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