Der Hochsauerlandkreis hat als öffentliche Auftraggeber gem. § 19 Abs. 5 der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) fortlaufend über seine beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen mit einem voraussichtlichen Auftragswert ab 25.000 € (netto) zu informieren.
Interessierte Unternehmen können ihr Interesse, an einer angekündigten Ausschreibung beteiligt zu werden, bei der Vergabestelle des Hochsauerlandkreises bekunden und sollten dabei ihre Eignung belegen.
Ein Anspruch, als Bieter beteiligt zu werden, erwächst daraus nicht.
Öffentliche Ausschreibungen oder Beschränkte Ausschreibungen nach öffentlichen Teilnahmewettbewerben sind von dieser Bekanntgabepflicht nicht betroffen.
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