Die Gleichstellungsbauftragte

Die Person

Die Gleichstellungsbeauftragte (GSB) agiert dazu im Innen- und Außenverhältnis, d.h. verwaltungsintern unterstützt sie die Verwaltung des Hochsauerlandkreises z.B. durch fachliche Begleitung und Beteiligung bei allen personellen, organisatorischen, sozialen Maßnahmen und Entscheidungen, Fortbildungen, Projekten...

Extern wirkt die Gleichstellungsbeauftragte durch verschiedenste Angebote, Anregungen, Maßnahmen und Publikationen auf die gleichberechtigte Teilhabe von „ Frau und Mann" im gesellschaftlichen Leben, sprich Veränderungen hin.

Die Aufgaben

Allgemein und konkret geht es bei der Gleichstellungsaufgabe darum, auf die spezifischen Belange, auf die „Sichtweise“ von Frauen aufmerksam zu machen und das Augenmerk der Öffentlichkeit darauf zu lenken.

Es gilt, die Sensibilität für das Anliegen der Frauen zu schärfen, Konzepte zu entwickeln und an Lösungen mitzuwirken. Dadurch soll auf Dauer auch faktisch die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern verwirklicht werden.

Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Lebenswirklichkeit und dem traditionellen Rollenverständnis der Geschlechter, welche trotz rechtlicher Vorgaben (GG Art. 3 II) bis heute keine Gleichstellung erfahren.

Die Gleichstellungsbeauftragte will dazu beitragen, dass

  •         geeignete Rahmenbedingungen und Strukturen für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern geschaffen werden,
  •         Frauen und Männer bereit sind, gemeinsam Beruf und Familie zu vereinbaren,
  •         Frauen und Mädchen nicht benachteiligt werden,
  •         Frauen und Männer diesen Weg der Gleichberechtigung gemeinsam gehen,
  •         Frauen und Männer sich partnerschaftlich für dieses Ziel einsetzen,
  •         sich Organisationen, Verbände, Vereine, Institutionen oder Einzelne im Sinne des Gleichstellungsgedankens vernetzen.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist für Sie da, wenn Sie

  •         sich beruflich oder gesellschaftlich benachteiligt fühlen,
  •       Unterstützung und Rat benötigen,
  •         Informationen und Auskünfte zu familiären oder beruflichen Themen suchen,
  •       Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern brauchen,
  •       frauen- und gleichstellungspolitische Fragen haben.

Haben Sie Fragen oder Anregungen ? Rufen sie an und vereinbaren sie einen Gesprächstermin

Rechtliche Grundlagen
Landesgleichstellungsgesetz NW (LGG)

Themenschwerpunkte
Häusliche Gewalt
Kinderbetreuung
Familienberatung

Aktuelle Termine
Z. Z. liegen keine aktuellen Termine vor.

 Publikationen
“Gegen häusliche Gewalt“ - Informationen zum Thema
Herausgeber: Regionaler Arbeitskreis 2001

"Geringfügige Beschäftigung - 400 €" – Informationsbroschüre
Herausgeber: Gleichstellungsbeauftragte im HSK 2003

"Zwangsheirat- Häusliche Gewalt- Ehrenmorde" Informationen zum Thema
Herausgeberin: Regionaler Aktionskreis gegen häusliche Gewalt 2006

 
"Zwangsheirat- Häusliche Gewalt- Ehrenmorde"
Dokumentation der Fachtagung am 13.12.2006, Herausgeberin: Gleichstellungsbeauftragte des HSK 2006

 

Downloads zu dieser Seite:
Frauenförderplan 2006      [pdf, 132,6 Kilobyte]