Datenschutz, jeder spricht von Datenschutz. Doch was hat man darunter eigentlich zu verstehen?
Der Begriff Datenschutz ist unpräzise. Es steht nicht der Schutz der Daten im Vordergrund, sondern der Schutz der Person, die sich hinter den Daten verbirgt.
Bei den sogenannten „personenbezogenen Daten“ handelt es sind um alle einzelnen Angaben und Informationen, die über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, zusammengestellt werden können. Das aufgrund der besonderen Sensibilität dieser Daten bei der Erhebung sowie der Be- und Verarbeitung ein besonderes Maß an Sicherheits- und Schutzmechanismen angelegt werden muss, ist selbstverständlich. Das Risiko umfangreicher Datensammlungen sowie die Möglichkeit der Zusammenführung und Auswertung nimmt zu. Elektronische Nutzungs- und letztlich Persönlichkeitsprofile sind technisch leicht herstellbar. Um diesen Gefahren vorzubeugen, ist ein wirksamer Schutz durch technische und organisatorische Maßnahmen zwingend erforderlich.
Datenvermeidung und Datensparsamkeit sind von besonderer Bedeutung. Bereits zum Zeitpunkt der Entwicklung, Auswahl und Verarbeitung von bestimmten Datenverarbeitungssystemen ist darauf zu achten, dass so wenig personenbezogene Daten wie möglich verarbeitet werden.
Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz -DSG NRW-) vom 09.05.2000 will u.a. der unzulässigen Beeinträchtigung des Rechts des Einzelnen entgegenwirken, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen (informationelles Selbstbestimmungsrecht).
Insbesondere im Hinblick auf den verstärkten Einsatz automatisierter Datenverarbeitungsverfahren und vernetzter Arbeitsplätze bzw. Informationssysteme, kommt verständlicherweise dem Schutz der persönlichen Daten und damit der Privatsphäre des Einzelnen eine immer größere Bedeutung bei. Es ist daher nicht verwunderlich, dass das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen fordert, dass öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, einen internen Beauftragten für den Datenschutz sowie einen Vertreter zu bestellen haben (§ 32a DSG NRW).
Der Datenschutzbeauftragte ist in seiner Eigenschaft als behördlicher Datenschutzbeauftragter der Behördenleitung unmittelbar unterstellt und ist in seiner Funktion weisungsfrei. Der Datenschutzbeauftragte ist für die Behördenleitung und Mitarbeiter, der Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes. Außerdem ist er Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger für Fragen im Zusammenhang mit dem Umgang mit ihren persönlichen Daten in der Behörde. Er wird jedoch nicht als Interessenvertreter tätig, wie etwa ein Rechtsanwalt.
Der Datenschutzbeauftragte hat u.a. folgende Aufgaben: Er
- unterstützt und berät die Verwaltungsführung und Mitarbeiter bei der Sicherstellung des Datenschutzes,
- berät die datenverarbeitende Stelle bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
- überwacht bei der Einführung neuer oder Änderung bestehender Verfahren die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften,
- überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften,
- hat die Bediensteten mit den Bestimmungen des DSG NRW sowie den sonstigen Vorschriften über den Datenschutz vertraut zu machen und
- führt Vorabkontrollen durch.
Soweit Sie noch Fragen oder Anregungen zum Datenschutz bei der Verwaltung des Hochsauerlandkreises haben, oder sich durch die Verwaltung des Hochsauerlandkreises in ihren Datenschutzrechten verletzt fühlen, wenden Sie sich bitte mündlich oder schriftlich vertrauensvoll an den Datenschutzbeauftragten.
Der Datenschutzbeauftragte ist nicht zuständig:
- für die Tätigkeit anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen (zuständig sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen , bzw. bei Bundesbehörden der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit),
- für die Tätigkeit privater Unternehmen (zuständig sind deren eigene Datenschutzbeauftragte und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.
*Beachten Sie bitte folgende Sicherheitshinweise:
Soweit Sie keine Verschlüsselungssoftware nutzen, können alle E-Mail, die sie versenden, auf den Übermittlungswegen im Internet von Dritten unbemerkt und unkontrolliert gelesen und im Extremfall sogar verändert oder verfälscht werden. Adressmanipulationen sind ebenfalls nicht auszuschließen, so dass die Zurechenbarkeit ihrer Mail nicht vollkommen sicher ist.






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